Allgemeines

  • Das Betreten des Parks geschieht auf eigenes Risiko.
  • Bitte bleiben Sie im Park ausschließlich auf den ausgeschilderten Wegen.
  • Eltern und Begleiter von Kindern und/oder Gruppen sind für diejenigen Personen verantwortlich, die unter ihrer Leitung den Park besuchen. Sie sind verpflichtet, die Kinder und/oder Gruppe selbst zu beaufsichtigen. Kinder unter 13 Jahren dürfen Apenheul nur unter Begleitung eines Erwachsenen besuchen.
  • Personen, die unter Einfluss von Alkohol und/oder anderen Betäubungsmitteln stehen, wird der Zutritt zum Park ohne Rückerstattung der Kosten verweigert bzw. werden diese Personen des Parks verwiesen.
  • Wir bitten unsere Gäste, sich geeignet zu kleiden. Ein entblößter Oberkörper ist (auch an warmen Tagen) nicht gestattet.

Tiere

  • Das Locken, Streicheln und Füttern der Tiere ist bei Apenheul nicht erlaubt. Es ist streng verboten, Gegenstände zu den Tieren und/oder in die Gehege zu werfen.
  • Zum Mitnehmen persönlicher Sachen verwenden Sie bitte eine Tasche, die mit einem Reißverschluss gut verschlossen werden kann. Im Park kann zu diesem Zweck eine spezielle '100 % affensichere Tasche' ausgeliehen werden. Den Mitarbeitern von Apenheul ist es gestattet, Ihre Tasche(n) zu kontrollieren.
  • Im Zusammenhang mit Infektionsgefahr und Schreckreaktionen der Tiere ist es nicht erlaubt, Haustiere mit nach Apenheul zu nehmen. Das gilt auch für Blinden- und Assistenzhunde. 

Mitgebrachte Artikel

  • Rollende Fortbewegungsmittel - wie Skateboards, Kinderfahrräder, Roller und Rollschuhe - sind nicht erlaubt. Kinderwagen und Buggys sowie Rollstühle und Rollatoren bilden eine Ausnahme dieser Regel. Elektrische Rollstühle dürfen sich zu Sicherheitszwecken nur mit Schrittgeschwindigkeit durch den Park bewegen.
  • Die Verwendung von Selfiesticks ist in den Gebieten mit freilaufenden Affen nicht gestattet.
  • Radios und sonstige Tongeräte sind ebenfalls nicht erlaubt, da diese andere Gäste, Tiere und Mitarbeiter stören können.
  • Der Besitz von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Fotografie und Filmaufnahmen

  • Fotografie und Filmaufnahmen sind bei Apenheul erlaubt, jedoch ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Andere Gäste, Tiere oder Mitarbeiter von Apenheul dürfen dadurch nicht belästigt werden.
  • Professionelle Fotografie und Filmaufnahmen für den kommerziellen Gebrauch sind nur nach schriftlicher Genehmigung der PR-Abteilung von Apenheul gestattet.
  • Apenheul weist Sie darauf hin, dass zum Schutz der Sicherheit sowie des Eigentums von Apenheul und seiner Gäste im Park Kameras installiert sind.

Schadensfälle und Haftung

  • Wir haften ausschließlich in den Fällen, in denen von einer Unzulänglichkeit seitens Apenheul und/oder seiner Mitarbeiter die Rede ist.
  • Schäden müssen stets unmittelbar gemeldet werden, sodass diese an Ort und Stelle von einem unserer Mitarbeiter aufgenommen werden können. Findet die Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parks statt, übernimmt Apenheul keinerlei Haftung für jeglichen Schaden.

Klettergerüste

  • Alle Klettergerüste erfüllen die gesetzlich vorgeschriebenen Normen und werden regelmäßig geprüft. Die Nutzung der Klettergerüste geschieht auf Risiko des Gastes von Apenheul.

Werbung oder Verkauf

  • Die Werbung für oder der Verkauf von Dienste(n) und/oder Artikel(n) in Apenheul ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung von Apenheul gestattet.

Zutritt

  • Der Zutritt zu Apenheul ist nur mit einer gültigen Eintritts- oder Saisonkarte gestattet. Diese Karte muss einem der Mitarbeiter von Apenheul am Eingang vorgelegt werden.
  • Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, den Park (komplett bzw. in Teilbereichen) zu schließen oder einen weiteren Zutritt von Besuchern einzuschränken. Zu den Gründen für eine Schließung zählen hohe Besucheranzahlen oder eine Situation, in der die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
  • Saisonkarten bleiben Eigentum von Apenheul. Bei ungebührlichem Verhalten des Besitzers oder Betrugsversuchen (beispielsweise der Angabe eines anderen Namens) kann die Saisonkarte eingezogen werden.
  • Die Mitarbeiter von Apenheul sind berechtigt, Personen, die gegen diese Parkordnung verstoßen ohne Recht auf Schadensersatz des Parks zu verweisen. Das gilt auch bei störendem Benehmen und körperlicher oder verbaler Gewalt gegenüber anderen Gästen oder Mitarbeitern von Apenheul.